Die Musik- Grund- und -Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott bezieht ihr Mittagessen ab dem Schuljahr 2023/24 vom Menüservice Regensburg
Menüservice Regensburg
Henleinstraße 5
93092 Barbing
Tel: 09401/913641-0
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben der Zahlung des monatlichen Wohngeldes und
Kinderzuschlags sowie der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII auch sogenannte Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
· Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als
25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
· Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die
am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht übernommen.
Kosten werden nur übernommen, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen
anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Eine Bestätigung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter
Nachweis ist vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw.
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege mit Bankverbindung, die Anzahl der Essen mit dem Preis und den
Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.
Das Jobcenter wird bei einer Bewilligung die Kosten direkt mit dem Essensanbieter abrechnen.
Bitte beachten Sie: Ein Eigenanteil ist von Ihnen nicht mehr zu leisten.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Landratsamt